BürgerGemeinschaft Emmerich (BGE)
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20.04.2018

BGE-Pressemitteilung: Wir halten am Ratsbeschluss vom 07.11.2017 fest

In Vorbereitung auf die Ratssitzung am 24. April 2018 hat die BürgerGemeinschaft Emmerich (BGE) heute Bürgermeister Peter Hinze folgenden Beschlussantrag der BGE mit der Bitte um Erstellung einer Tischvorlage zum Tagesordnungspunkt 3 [ABS 46/2 Planfeststellungsabschnitt 3.5; Planfeststellungsverfahren Neubau B8n] übersandt:

„Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die verwaltungsseitigen Ausführungen zur Kenntnis, hebt jedoch seinen Beschluss vom 07.11.2017 nicht auf. Die sachlichen Gründe, die auf der Grundlage des Niederrheinischen Appells zum Ratsbeschluss vom 07.11.2017 geführt haben, gelten fort. Die städtische Stellungnahme im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren 3.5 ist auf der Grundlage des Beschlusses vom 07.11.2017 zu fertigen. Die BGE beantragt gemäß Geschäftsordnung die namentliche Abstimmung.“

Die sachlichen Gründe, die auf der Grundlage des Niederrheinischen Appells zum Ratsbeschluss vom 07.11.2017 geführt haben, gelten aus Sicht der BGE fort. Dort ist die "Ortsumgehung Elten-Berg" als spezielle Problemlage direkt angesprochen. Hier heißt es wortwörtlich:

"Die Bevölkerung und die Anrainerstädte brauchen und verdienen ... konstruktive, dialogorientierte, individuelle Lösungen für spezielle Problemlagen in den Ortslagen ("Ortsumgehung Elten-Berg"...) ..."

Die BGE vermag heute nicht zu erkennen, dass - bis auf die Lippenbekenntnisse während öffentlich wirksamer Führungen zu den Wahlkämpfen des Landes und Bundes im Jahr 2017 - durch die neu gewählten Mandatsträger beim Land und im Bund tatsächlich ernsthafte Schritte unternommen wurden, die strittigen Planungen der Deutschen Bahn und Straßen NRW durch eine Veränderung des Planungsauftrages konstruktiv anzupacken, um so die Grundlage für eine Konsenslösung zu schaffen. Im Gegenteil, Straßen NRW will mit der strittigen Planung des Neubaus der Bundesstraße B8n am 30. April 2018 in die vierwöchige Offenlage gehen. Das starre Festhalten an dem unveränderten Planungsauftrag ist weder dialogorientiert, noch wird dieses Vorgehen der speziellen Problemlage des Ortsteils Elten mit Blick auf eine zukünftige Kneipp-Zertifizierung gerecht. Die BGE fordert für Elten unverändert eine individuelle, generationengerechte und nachhaltige Konsenslösung, die neben der Ortsumfahrung vor Allem das Naturdenkmal Elten-Berg schützt und die Sportanlagen in Elten rettet. Wir haben hier und heute Alle gemeinsam eine große Verantwortung für nachfolgende Generationen und die Kneipp-Zukunft des Ortsteils Elten. Der Beschlussantrag der BGE trägt dem Offenen Brief der BI "Rettet den Eltenberg" vom 18.04.2018 Rechnung.



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